Allgemeine Bestimmungen

Beschränkung der Haftung

Das PC² übernmmt keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Programme und deren Ausführung. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Schutz personenbezogener Daten

Als Regelungen zum Schutz von personenbezogener Daten werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen  (DSG NRW) berücksichtigt.

Das PC² fragt bei der Anmeldung eines Projekts personenbezogene Daten über den Projektleiter und die Projektmitarbeiter ab.  Diese für den Betrieb der Systeme notwendigen Daten werden nur für die Laufzeit des Projektes gespeichert und entsprechend zweckbestimmt verwendet. Nach Ablauf des Projekts werden die gesammelten projektbezogenen Daten nur noch anonymisiert für statistische Zwecke weiterverwendet.

Schutz von Anwenderdaten

Grundsätzlich ist jeder Nutzer des PC² selbst für den Schutz seiner Anwenderdaten verantwortlich.

Das PC² stellt hierfür nur einige grundlegende Hilfsmittel zur Verfügung. 

Die Sicherheitsmaßnahmen des PC² werden entsprechend der technologischen Entwicklung ständig überprüft und fortlaufend verbessert.

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