Datenschutzerklärung zur Nutzung von HPC Systemen
Version 1.2 vom 09. Dezember 2019
Versionsänderung zu 1.1 (hier abrufbar):
- Elektronische Lizenzzustimmung
Versionsänderung zu 1.0 (hier abrufbar):
- Elektronisches Beantragungssystem statt PDF-Formular
- wissenschaftliche Begutachtung geklärt
Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Beantragung und einer eventuell nachfolgenden Nutzung des zentralen Angebots von High-Performance-Computing (HPC) Ressourcen der Universität Paderborn. Sie informiert über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Mit dieser Datenschutzerklärung kommt die Universität Paderborn ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der im Folgenden verwendeten Begriffe, bspw. „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
Für das elektronische Beantragungssystem und die elektronische Lizenzzustimmung gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung des LimeSurvey System (PDF).
Angaben zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten
1. Beantragung der Nutzung von HPC-Ressourcen
- Die elektronische Beantragung dient der Erfassung von Daten, die benötigt werden, um für die betreffende Wissenschaftlerin bzw. den betreffenden Wissenschaftler eine Beantragung von HPC Ressourcen der Universität Paderborn zu ermöglichen. Als ausführende Organisationseinheit hat die Universität Paderborn das Paderborn Center for Parallel Computing (PC²) eingesetzt.
- Im Beantragungsprozess werden die Anträge durch die PC² Rechenzeitvergabekom¬mission begutachtet. Gegebenenfalls wird eine wissenschaftliche oder technische Begutachtung durch interne oder externe Gutachter durchgeführt. Die erhobenen Daten werden dazu den Mitgliedern der Kommission und Gutachtern elektronisch zur Einsicht bereitgestellt.
- Die erhobenen Daten werden gespeichert, bis der Beantragungsprozess abgeschlossen ist, maximal jedoch 3 Monate. Nur die Daten der im nachfolgenden Beantragungsprozess zugelassenen Projekte werden länger gespeichert.
- Zusätzlich können die Kontaktdaten freiwillig bis auf Widerruf dem PC2 zur Information über nachfolgende Call for Proposals und zukünftige HPC-Angebote der Universität Paderborn zur Verfügung gestellt werden.
2. Nutzung der HPC-Ressourcen im Rahmen eines zugelassenen Projektes
Zugelassene Projekte haben eine im Beantragungsprozess festgelegte Laufzeit. Während der Projektlaufzeit werden HPC-Ressource-Nutzungsdaten verarbeitet und gespeichert.
- HPC-Ressource-Nutzungsdaten sind Daten, die durch die Verwendung des durch den Betreiber des HPC-Systems bereitgestellten Ressource-Management-Systems durch Aufruf des Anwenders aufgenommen und gespeichert werden.
- Name und Kontaktdaten des Nutzers
- Zuordnung zu dem Projekt
- Organisationszugehörigkeit und Adresse
- Zugangsdaten
- ggf. IP Adressbereich für Berechtigungen und Lizenzen
- Belegte Ressourcen (System, CPU-Kern-Stunden, FPGA-Stunden, GPU-Stunden, Hauptspeicheranforderung, temporärer Plattenplatz, gesicherter Plattenplatz,...)
- Log-Daten, die für einen sicheren und stabilen Betrieb notwendig sind:
- Anmeldung / Abmeldung
- Herkunft (IP-Adresse)
- Fehlermeldungen
- Debugmeldungen
- Die Kontaktdaten der Mitglieder des Projekts werden für die notwendige Kommunikation zur Erbringung des HPC-Supports benutzt. Diese umfasst folgende Zwecke:
- Information zu der Nutzung der beantragten Ressourcen
- Benachrichtigung über Beeinträchtigungen der Ressource-Nutzung
- Anfrage zu nutzerspezifisch verursachte Probleme
- Eine vom Antragsteller (PI) bestimmte Person legt fest, welches Projektmitglied Einsicht in die HPC-Ressource-Nutzungsdaten des Projekts bekommen darf.
- Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Projekts werden die personenbezogenen Daten aller am Projekt beteiligten Personen, mit Ausnahme der Projektbeschreibung mit Nennung der verantwortlichen Person und des Final Report, gelöscht. Die HPC-Ressource-Nutzungsdaten werden über diesen Zeitraum hinaus anonymisiert und zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet.
3. Elektronische Lizenzzustimmung
- Über die Laufzeit eines beantragten Projektes können zugelassene Nutzer jederzeit den Zugang zu Software mit beschränkter Lizenz beantragen. Die elektronische Beantragung erfolgt über ein elektronisches System, das zusätzlich zu Projektdaten noch folgende Daten erfasst:
- Gewünschte Software
- Zustimmung zu den jeweiligen Lizenzbedingungen der gewünschten Software
- Die Daten werden zusammen mit den Projektdaten gespeichert und 3 Monate nach Projektende gelöscht, bzw. anonymisiert für statistische Zwecke weiter verarbeitet
Rechtsgrundlagen
Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Antragstellung (Formulardaten) basiert auf einer Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO, die bei der Antragstellung eingeholt wird.
Bei Erteilung von Rechenzeit können weitere Nutzer einem Projekt zugefügt werden, deren Einwilligung zur Erhebung personenbezoger Daten durch eine Einwilligungserklärung für Nutzer nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO eingeholt wird oder künftig für Mitglieder der Universität Paderborn durch die Nutzerordnung geregelt ist.
Die Universität Paderborn erhebt und verarbeitet die oben genannten HPC-Ressource-Nutzungsdaten zur Erfüllung der Aufgaben des PC2 gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e. EU-DSGVO.
Die Universität Paderborn erhebt und verarbeitet die oben genannten, für den technischen Betrieb erforderlichen Daten sowie Log-Dateien und HPC-Ressource-Nutzungsdaten zur Wahrung der technischen Sicherheit und der Verbesserung der Systeme zur Wahrung berechtigter Interessen der Universität gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f. EU-DSGVO.
Die Daten sind für die Nutzung der HPC-Ressourcen und für den sicheren Betrieb sowie die Optimierung des Systems erforderlich und werden nur für die jeweils genannten Zwecke genutzt.
Datenübermittlung / Veröffentlichung von projektbezogenen Informationen
Die Antragsdaten werden den Mitgliedern der Rechenzeitkommission zur Verfügung gestellt, indem diese temporär lesenden Zugriff erhalten. Mitglieder können auch Personen außerhalb der Universität Paderborn sein.
Der Antragsteller (PI) stellt dem PC² den Final Report mit Ablauf des Projekts bereit. Damit ist die Zustimmung zur Verwendung des Final Report für das PC² zum Zweck der Darstellung der allgemeinen Nutzung der HPC-Systeme verbunden.
Über die Projektlaufzeit hinweg kann die Kurzbeschreibung des Projekts (Name / Organisation des PI, Beschreibungstext, Illustrationen) auf den Webseiten des PC² veröffentlicht werden.
Die während der Projektlaufzeit anfallenden HPC-Ressource-Nutzungsdaten werden anonymisiert, kategorisiert und statistisch bearbeitet (z.B. Core-Stunden zugeordnet zu Forschungsgebiet / Standort der Forschungseinrichtung des PI). Die anonymisierten Daten werden für das Reporting durch das PC² verwendet (z.B. Neubeschaffung, Rechenschaftsberichte, ...).
Kontaktdaten
Verantwortlich für das Angebot der HPC Ressourcen ist die Universität Paderborn, eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch die Präsidentin / den Präsidenten vertreten.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Tel.: +49 5251 / 60 - 0
http://www.uni-paderborn.de
Betreiber der HPC-Ressourcen
Universität Paderborn
Paderborn Center for Parallel Computing (PC²)
Geschäftsführung
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
E-Mail: pc2-support@uni-paderborn.de
Tel.: +49 5251 / 60 – 1707
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn erreichen Sie postalisch unter:
Universität Paderborn
Datenschutzbeauftragte
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
E-Mail: datenschutz@uni-paderborn.de
Tel.: +49 5251 / 60 - 4444
http://www.uni-paderborn.de/datenschutz/
Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
- das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO);
- das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
- das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO;
- das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen;
- das Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO.
Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Gültigkeit dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetzte bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Bitte beachten Sie daher die aktuelle Versionsnummer der Datenschutzerklärung.