Datens­chutzerklärung zur Nutzung von HPC Syste­men

Version 1.1 vom 27. Juni 2019

Versionsänderung zu 1.0 (hier abrufbar):

  • Elektronisches Beantragungssystem statt PDF-Formular
  • wissenschaftliche Begutachtung geklärt

Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Beantragung und einer eventuell nachfolgenden Nutzung des zentralen Angebots von High-Performance-Computing (HPC) Ressourcen der Universität Paderborn. Sie informiert über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Mit dieser Datenschutzerklärung kommt die Universität Paderborn ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der im Folgenden verwendeten Begriffe, bspw. „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.

An­gaben zu den ver­arbeiteten per­son­en­bezo­gen­en Daten

1. Bean­tra­gung der Nutzung von HPC-Res­sourcen

  • Das Formular Application Form dient der Erfassung von Daten, die benötigt werden, um für die betreffende Wissenschaftlerin bzw. den betreffenden Wissenschaftler eine Beantragung von HPC Ressourcen der Universität Paderborn zu ermöglichen. Als ausführende Organisationseinheit hat die Universität Paderborn das Paderborn Center for Parallel Computing (PC²) eingesetzt.
  • Im Beantragungsprozess werden die Anträge durch die PC² Rechenzeitkommission begutachtet. Die erhobenen Daten werden dazu den Mitgliedern der Kommission elektronisch zur Einsicht bereitgestellt.
  • Im Formular werden folgende Informationen erhoben:
    • Name und Kontaktdaten des Antragstellers (PI)
    • Name und Kontaktdaten des Projekt Administrators (PA)
    • Organisationszugehörigkeit mit Adresse
    • Projektdaten
  • Die erhobenen Daten werden gespeichert bis der Beantragungsprozess abgeschlossen ist, maximal jedoch 3 Monate. Nur die Daten der im nachfolgenden Beantragungsprozess zugelassenen Projekte werden länger gespeichert.
  • Zusätzlich können die Kontaktdaten freiwillig bis auf Widerruf dem PC2 zur Information über nachfolgende Call for Proposals und zukünftige HPC-Angebote der Universität Paderborn zur Verfügung gestellt werden.

2. Nutzung der HPC-Res­sourcen im Rah­men eines zu­gelassen­en Pro­jektes

Zugelassene Projekte haben eine im Beantragungsprozess festgelegte Laufzeit. Während der Projektlaufzeit werden HPC-Ressource-Nutzungsdaten verarbeitet und gespeichert.

  • HPC-Ressource-Nutzungsdaten sind Daten, die durch die Verwendung des durch den Betreiber des HPC-Systems bereitgestellten Ressource-Management-Systems durch Aufruf des Anwenders aufgenommen und gespeichert werden.
    • Name und Kontaktdaten des Nutzers
    • Zuordnung zu dem Projekt
    • Organisationszugehörigkeit und Adresse
    • Zugangsdaten
    • ggf. IP Adressbereich für Berechtigungen und Lizenzen
    • Belegte Ressourcen (System, CPU-Kern-Stunden, FPGA-Stunden, GPU-Stunden, Hauptspeicheranforderung, temporärer Plattenplatz, gesicherter Plattenplatz,...)
  • Log-Daten, die für einen sicheren und stabilen Betrieb notwendig sind:
    • Anmeldung / Abmeldung
    • Herkunft (IP-Adresse)
    • Fehlermeldungen
    • Debugmeldungen
  • Die Kontaktdaten der Mitglieder des Projekts werden für die notwendige Kommunikation zur Erbringung des HPC-Supports benutzt. Diese umfasst folgende Zwecke:
    • Information zu der Nutzung der beantragten Ressourcen
    • Benachrichtigung über Beeinträchtigungen der Ressource-Nutzung
    • Anfrage zu nutzerspezifisch verursachte Probleme
  • Eine vom Antragsteller (PI) bestimmte Person legt fest, welches Projektmitglied Einsicht in die HPC-Ressource-Nutzungsdaten des Projekts bekommen darf.  
  • Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Projekts werden die personenbezogenen Daten aller am Projekt beteiligten Personen, mit Ausnahme der Projektbeschreibung mit Nennung der verantwortlichen Person und des Final Report, gelöscht. Die HPC-Ressource-Nutzungsdaten werden über diesen Zeitraum hinaus anonymisiert und zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet.

Rechts­grundla­gen

Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Antragstellung (Formulardaten) basiert auf einer Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO, die bei der Antragstellung eingeholt wird.

Bei Erteilung von Rechenzeit können weitere Nutzer einem Projekt zugefügt werden, deren Einwilligung zur Erhebung personenbezoger Daten durch eine Einwilligungserklärung für Nutzer nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. EU-DSGVO eingeholt wird oder künftig für Mitglieder der Universität Paderborn durch die Nutzerordnung geregelt ist.

Die Universität Paderborn erhebt und verarbeitet die oben genannten HPC-Ressource-Nutzungsdaten zur Erfüllung der Aufgaben des PC2 gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e. EU-DSGVO.

Die Universität Paderborn erhebt und verarbeitet die oben genannten, für den technischen Betrieb erforderlichen Daten sowie Log-Dateien und HPC-Ressource-Nutzungsdaten zur Wahrung der technischen Sicherheit und der Verbesserung der Systeme zur Wahrung berechtigter Interessen der Universität gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f. EU-DSGVO.

Die Daten sind für die Nutzung der HPC-Ressourcen und für den sicheren Betrieb sowie die Optimierung des Systems erforderlich und werden nur für die jeweils genannten Zwecke genutzt.

Datenüber­mittlung / Ver­öf­fent­lichung von pro­jekt­bezo­gen­en In­form­a­tion­en

Die Antragsdaten werden den Mitgliedern der Rechenzeitkommission zur Verfügung gestellt, indem diese temporär lesenden Zugriff erhalten. Mitglieder können auch Personen außerhalb der Universität Paderborn sein.

Der Antragsteller (PI) stellt dem PC² den Final Report mit Ablauf des Projekts bereit. Damit ist die Zustimmung zur Verwendung des Final Report für das PC² zum Zweck der Darstellung der allgemeinen Nutzung der HPC-Systeme verbunden.

Über die Projektlaufzeit hinweg kann die Kurzbeschreibung des Projekts (Name / Organisation des PI, Beschreibungstext, Illustrationen) auf den Webseiten des PC² veröffentlicht werden. 

Die während der Projektlaufzeit anfallenden HPC-Ressource-Nutzungsdaten werden anonymisiert, kategorisiert und statistisch bearbeitet (z.B. Core-Stunden zugeordnet zu Forschungsgebiet / Standort der Forschungseinrichtung des PI). Die anonymisierten Daten werden für das Reporting durch das PC² verwendet (z.B. Neubeschaffung, Rechenschaftsberichte, ...).

Kon­takt­daten

Verantwortlich für das Angebot der HPC Ressourcen ist die Universität Paderborn, eine vom Land NRW getragene, rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch die Präsidentin / den Präsidenten vertreten.

Kon­takt­daten des Ver­ant­wort­lichen

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Tel.: +49 5251 / 60 - 0
http://www.uni-paderborn.de

Be­treiber der HPC-Res­sourcen

Universität Paderborn
Paderborn Center for Parallel Computing (PC²)
Geschäftsführung

E-Mail: pc2-support@uni-paderborn.de
Tel.: +49 5251 / 60 – 1707

Kon­takt­daten des Datens­chutz­beau­ftragten

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn erreichen Sie postalisch unter der oben angegebenen Adresse des Verantwortlichen oder wie folgt:

E-Mail: datenschutz@uni-paderborn.de
Tel.: +49 5251 / 60 - 2400
http://www.uni-paderborn.de/datenschutz/

Ihre Rechte als Be­t­ro­f­fene/r

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO);
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO;
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen;
  • das Recht auf Widerspruch gegen eine künftige Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei der für die Hochschule zuständigen

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gültigkeit dieser Datens­chutzerklärung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung abzuändern, um sie gegebenenfalls an Änderungen relevanter Gesetzte bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Bitte beachten Sie daher die aktuelle Versionsnummer der Datenschutzerklärung.